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Allgemeine Bestimmungen für den Erwerb von Software, Dritt-Software und Hardware

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Managed Services

 

Allgemeine Bestimmungen für den Erwerb von Software, Dritt-Software und Hardware

Stand Juni 2024

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Auftraggeber und Kunde im Sinne dieser Bestimmungen ist, wer als Verbraucher Produkte der Firma Computer & SERVICE – Lutz Kunicke, Konrad-Adenauer-Str. 19a 53343 Wachtberg - Niederbachem, im weiteren CUS, erwirbt. Produkte sind, Drittsoftware (von anderen als CUS hergestellt) Hardware (Dritthersteller). und Serviceleistungen.
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Verbraucher im geschäftsfähigen Alter.
  3. Verbraucher ist im Sinne des § 13 BGB eine natürliche Person, die Produkte von CUS zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
  4. Auftragnehmer und Lieferant ist nach diesen Bestimmungen Firma Computer & SERVICE – Lutz Kunicke, Konrad-Adenauer-Str. 19a, 53343 Wachtberg - Niederbachem
  5. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

§ 2 Anwendungsbereich

  1. Für den Umfang sämtlicher Leistungen und Lieferungen sind die nachfolgenden Bedingungen maßgebend.
  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien finden diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung. Abweichende und im Einzelfall mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen, einschließlich Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden, finden nur dann Anwendung, wenn beide Vertragsparteien ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
  3. Das Recht der CUS, diese AGB zu ändern, bleibt davon unberührt. Die geänderten AGB gelten jedoch erst, wenn CUS dem Kunden die geänderten AGB mitgeteilt hat und nur für Bestellungen nach Erhalt der Änderungsmitteilung durch den Kunden.
  4. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite  jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. Der Kunde kann dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern.
  5. Hinweise innerhalb dieser AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Angebote der CUS, sowie deren Warenpräsentation freibleibend und unverbindlich.
  2. Angebote von CUS erfolgen ausschließlich schriftlich. Aufträge gelten erst als durch CUS angenommen, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt sind. Hierzu übersendet CUS dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Mail.
  3. Die Einzelheiten der von CUS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
  4. Der Anbieter CUS liefert dem Kunden die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Hardware nebst zugehöriger Benutzerdokumentation. Weiterhin liefert der Anbieter CUS dem Kunden die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Betriebs-systemsoftware sowie die zugehörige Standard-Anwendungssoftware (beide Programme nachfolgend auch „Software“ genannt) nebst zugehöriger Benutzerdokumentation und räumt dem Kunden hieran Nutzungsrechte nach Maßgabe der in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsbedingungen ein.
  5. Die Software wird auf der Hardware vorinstalliert geliefert, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird vereinbart, dass die Software installationsbereit auf dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datenträger geliefert und vom Kunden selbst nach Maßgabe, der in der Benutzerdokumentation enthaltenen Installationsanleitung installiert wird. Die Software wird in Objektcode-Fassung geliefert; eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht, es sei denn etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.
  6. Die Aufstellung der Hardware und Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, die Erbringung von geringfügigen Anpassungsleistungen in Bezug auf die Anwendungssoftware, die Installation und Einspielung der Anwendungssoftware im Netzwerk des Kunden oder eine Einweisung sind nur dann Vertragsinhalt, wenn diese Leistungen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart werden. Weitere Leistungen des Anbieters CUS, wie die Vornahme von umfangreicheren Änderungen oder Anpassungen in Bezug auf die Anwendungssoftware, Individual-programmierungen, Beratung, Schulung, Hardwarewartung und Softwarepflege, sind in keinem Fall Gegenstand dieses Vertrages; solche zusätzlichen Leistungen können gegebenenfalls in einem rechtlich gesonderten Vertrag zwischen den Parteien vereinbart werden.
  7. Die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Hardware sowie der Software ergibt sich abschließend aus den mitgelieferten, in der Auftragsbestätigung bezeichneten Produktbeschreibungen, den in den Benutzerdokumentationen enthaltenen Beschreibungen der Funktionalitäten sowie aus der in der Auftragsbestätigung erfolgten Festlegung der vertragsgemäßen Verwendung.
  8. Die überlassenen Benutzerdokumentationen sollen dem Kunden den ordnungsgemäßen Betrieb der Hardware und der Software ermöglichen. In der Auftragsbestätigung wird vereinbart, in welcher Sprache, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Benutzerdokumentationen dem Kunden überlassen werden.
  9. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstige Angaben in den mitgelieferten Produktbeschreibungen und Benutzerdokumentationen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
  10. Aussagen des Anbieters CUS zum Leistungsgegenstand sind nur dann selbstständige Garantieversprechen, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung des Anbieters CUS erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „selbstständige Garantie“, „Beschaffenheitsgarantie“ oder „Haltbarkeitsgarantie“ bezeichnet sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und ggf. Nachnahmekosten.
  2. Der Kunde zahlt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, wird der Kaufpreis für die Hardware und die Software in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und für die Anwendungssoftware zusätzlich pro Nutzer bzw. gem. § 3 Abs. 1 angegeben.
  3. Der Verbraucher zahlt den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten wie in der Auftragsbestätigung angegeben ohne Skontoabzug. Der Verbraucher kommt ohne Mahnung durch CUS in Verzug, wenn er einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung nicht bezahlt hat und CUS auf diese Folge in der Rechnungsstellung besonders hingewiesen hat.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung vereinbart, wird der Kunde die Software selbst nach Maßgabe der in der Benutzerdokumentation enthaltenen Installationsanleitung installieren
  2. Der Kunde wird die in den Benutzerdokumentationen enthaltenen Hinweise für den Betrieb der Hardware und der Software beachten.

§ 6 Lieferung und Transportschäden

  1. Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, wird diese entweder von CUS selber vorgenommen oder CUS schaltet hierfür ein Fracht-unternehmen ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Kunden CUS, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.
  2. Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Waren mit der Übergabe an den Verbraucher oder einen vom Verbraucher bestimmten Empfänger über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug durch den Kunden gleich.

§ 7 Lieferverzug und Annahmeverzug

  1. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den Eintritt des Lieferverzugs ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
  2. Die Lieferzeit kann sich durch beeinträchtigende Umstände höherer Gewalt verlängern. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
  3. Nimmt der Kunde die ihm angebotene IT-Anlage nicht an, ist der Lieferant CUS nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur anderweitigen Verfügung über die IT-Anlage berechtigt. In diesem Fall wird er den Kunden binnen angemessen verlängerter Frist beliefern.
  4. Nimmt der Kunde die angebotene IT -Anlage nicht an, kann der Lieferant ohne Nachweis 20% des Kaufpreises als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden pro Monat die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages, in Rechnung zu stellen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Dieser Anspruch steht dem Lieferanten ab dem ersten Monat nach Anzeige seiner Versandbereitschaft zu.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CUS.

§ 9 Überlassung von Standardsoftware

  1. Der Kunde darf die Software-Produkte nur auf dafür freigegebenen Typen von IT-Anlagen einsetzen.
  2. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, die Originaldatenträger an CUS zurückzugeben und alle Kopien der Software-Produkte einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten.
  3. Die Software darf nur in den genannten Einsatzbereichen verwendet werden
  4. Das Nutzungsrecht an den Softwareprodukten entsteht erst mit vollständiger Bezahlung durch den Kunden.
  5. Der Kunde darf die Software-Produkte nicht ändern.
  6. Der Kunde darf die Software-Produkte immer nur auf einer IT-Anlage nutzen.
  7. Die Kenntnisgabe der Quellprogramme an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 10 Nutzung von Drittanbietersoftware

Wenn über CUS Softwareprodukte von Drittanbietern (Softwareherstellern) bezogen werden, finden die Lizenzbedingungen der Drittanbieter CUS Anwendung. Der Lizenzvertrag über die Nutzungsbedingungen wird direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geschlossen. Die Vertragsbedingungen werden dem Kunden auf Anfrage vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 11 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung)

  1. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
  2. Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln gelten somit die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in diesem § 11 nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Hardware, die Software oder die Benutzerdokumentationen nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
  4. Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in diesem § 11 sowie in § 12 nichts Abweichendes geregelt ist.
  5. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragsgemäße Nutzung der Kaufgegenstände erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.
  6. Die Verjährungsfrist beginnt bei PCs 14 Tage nach Versand / Übergabe. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden sowie für Schadenersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
  7. Der Lieferant ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach 3 Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
  8. Sind die aufgetretenen Mängel auf Umstände zurückzuführen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt z.b. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder, wenn der Kunde die Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten hat.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, dem Lieferanten unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Information zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei Mängelbeseitigung hat der Kunde den Lieferanten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen
  10. Bei PCs einschließlich Software findet die Mängelbeseitigung am Sitz des Lieferanten statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern.
  11. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist. Bzw. anhand von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann. Die Gewährleistungsansprüche verjähren für den Verbraucher innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung, sofern CUS einen Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

§ 12 Haftung

  1. CUS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von CUS oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso haftet CUS bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten CUS und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dies gilt nicht, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt worden sind, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde. Der Lieferant haftet bei einfacher Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Lieferant verpflichtet sich, den bei Vertragsschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde, auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen garantierter Eigenschaften bleibt unberührt.
  4. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre, sofern der Lieferant den Kunden ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.

§ 13 Widerruf bei Fernabsatzverträgen (sofern Sie überhaupt Fernabsatz betreiben)

  1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages ein Widerrufsrecht zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Hierunter fallen alle Verträge über Waren und Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefe, E-Mails, Kataloge, Teleshopping, Telefonanrufe etc.,) im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems abgeschlossen werden. Wenn der Vertrag also kein Fernabsatzvertrag ist, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. 
  2. Sofern der Kunde von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss die Leistung spätestens 14 Tage nach Abgabe der Willenserklärung ggü. CUS und ggf. Erhalt des Rücksendelabels auf dem Versandweg zu CUS sein. Andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen, z. B. Wertersatz bei Wertverlust oder Verschlechterung.
  3. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind nicht vorgefertigte und von CUS auf Kundenwunsch hergestellte Waren, beispielsweise wassergekühlte PC-Systeme oder modifizierte Prozessoren, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und/oder für die eine individuelle Komponentenauswahl gemäß der vom Kunden geäußerten Vorgaben erforderlich war.
  4. Sollte eine Ware nicht ohne Wertersatzleistung für die Leistungsrückgewähr qualifiziert sein, so erhält der Kunde eine E-Mail mit der Ankündigung des Wertersatzes. Der Kunde hat anschließend 14 Tage Zeit, um durch Reparatur, Komplettierung, Säuberung, Ersatz oder Wiederherstellung den Charakter von Neuware herzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder reagiert nicht auf die Ankündigung, so wird der Widerruf mit Rückgewähr und Verrechnung des Wertersatzes vollzogen.
  5. Die Widerrufsbelehrung kann unter www.cus.de abgerufen werden.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht , damit wird nicht ausgeschlossen, dass UN Recht anzu-wenden ist, sofern der Kunde seinen Sitz in einem UN-Konventionsstaat hat.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Lieferanten CUS. Der Lieferant ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

§15 Ausfuhrkontrollbestimmungen

Die Ausfuhr der IT -Anlage unterliegt deutschen und US Amerikanischem Ausfuhrkotrollbestimmungen. Sie bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.

§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartei übermittelte oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder Gegenstände, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen oder als vertraulich bezeichnet werden („vertrauliche Informationen“), zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Vertragsparteien werden diese vertraulichen Informationen so sichern, dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden zur einmaligen Weitergabe der Kaufgegenstände.

§ 17 Beschwerden/Streitschlichtung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
  2. CUS ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer & SERVICE –Lutz Kunicke
 für Managed Services

Stand Juni 2024

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Wartung der IT-Systeme des Kunden durch die COMPUTER & SERVICE-LUTZ KUNICKE ist.

§ 1 Begriffsbestimmungen

  1. Auftraggeber und Kunde im Sinne dieser Bestimmungen ist, wer als Verbraucher Produkte von der Firma Computer & SERVICE –Lutz Kunicke, Konrad-Adenauer-Str. 19a 53343 Wachtberg - Niederbachem, im weiteren CUS, erwirbt. Produkte sind nach Maßgabe dieses Vertrages die Wartung der IT Anlage des Kunden.
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Verbraucher im geschäftsfähigen Alter.
  3. Verbraucher ist im Sinne des § 13 BGB eine natürliche Person, die Produkte von CUS zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
  4. Auftragnehmer und Lieferant ist nach diesen Bestimmungen Firma Computer & SERVICE – Lutz Kunicke, Konrad-Adenauer-Str. 19a, 53343 Wachtberg - Niederbachem
  5. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

§ 2 Anwendungsbereich

  1. Für den Umfang sämtlicher Leistungen und Lieferungen sind die nachfolgenden Bedingungen maßgebend.
  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien finden diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung. Abweichende und im Einzelfall mit dem Kunden getroffene individuelle Vereinbarungen, einschließlich Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden, finden nur dann Anwendung, wenn beide Vertragsparteien ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
  3. Das Recht der CUS, diese AGB zu ändern, bleibt davon unberührt. Die geänderten AGB gelten jedoch erst, wenn CUS dem Kunden die geänderten AGB mitgeteilt hat und nur für Bestellungen nach Erhalt der Änderungsmitteilung durch den Kunden.
  4. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite  jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. Der Kunde kann dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern.
  5. Hinweise innerhalb dieser AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Angebote der CUS sowie deren Warenpräsentation freibleibend und unverbindlich.
  2. Angebote von CUS erfolgen ausschließlich schriftlich. Aufträge gelten erst als durch CUS angenommen, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt sind. Hierzu über-sendet CUS dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Mail.
  3. Der Lieferant schuldet die Beseitigung von Störungen, er hat dafür zu sorgen, dass die Hardware und Software einsatzbereit ist. Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
  4. Gesondert berechnet wird die Lieferung von Datenträgern, Farbbändern, Toner, Batterien, Typenrädern, Druckköpfen.
  5. Der Lieferant ist berechtigt, auszutauschende Teile durch gebrauchte Teile zu ersetzen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für Wartungsleistungen berechnet CUS eine Pauschale, die im Leistungsumfang zu diesem Vertrag ausgewiesen ist. Alle angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer.
  2. Der Verbraucher zahlt den Preis Monatlich. Der Verbraucher kommt ohne Mahnung durch CUS in Verzug, wenn er einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung nicht bezahlt hat und CUS auf diese Folge in der Rechnungs-stellung besonders hingewiesen hat.

§ 5 Vergütung / Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung für die vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Bestellung des Kunden.

§ 6 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht (Gewährleistung)

  1. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
  2. Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Sachmängeln gelten somit die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in diesem § 6 nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Hardware, die Software oder die Benutzerdokumentationen nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
  4. Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen in diesem § 6 sowie in § 7 nichts Abweichendes geregelt ist.
  5. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragsgemäße Nutzung der Kaufgegenstände erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.
  6. Die Verjährungsfrist beginnt bei PCs 14 Tage nach Versand / Übergabe. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden sowie für Schadenersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
  7. Der Lieferant ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach 3 Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
  8. Sind die aufgetretenen Mängel auf Umstände zurückzuführen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt z.b. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder, wenn der Kunde die Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten hat.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, dem Lieferanten unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Information zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei Mängelbeseitigung hat der Kunde den Lieferanten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen
  10. Bei PCs einschließlich Software findet die Mängelbeseitigung am Sitz des Lieferanten statt. Der Kunde wird den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefern.
  11. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist. Bzw. anhand von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann. Die Gewährleistungsansprüche verjähren für den Verbraucher innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung, sofern CUS einen Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

§ 7 Haftung

  1. CUS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von CUS oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso haftet CUS bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dies gilt nicht, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt worden sind, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde. Der Lieferant haftet bei einfacher Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Lieferant verpflichtet sich, den bei Vertragsschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde, auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen garantierter Eigenschaften bleibt unberührt.
  4. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre, sofern der Lieferant den Kunden ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen hat.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht, damit wird nicht ausgeschlossen, dass UN-Recht anzuwenden ist, sofern der Kunde seinen Sitz in eigenem UN-Konventionsstaat hat.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

§9 Beschwerden/Streitschlichtung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
  2. CUS ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

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